Dank Microservice-Architektur und Datentransparenz:

Energiepreisbremsen leicht gemacht

LYNQTECH, die Cloud-Plattform für Energieversorger, steht Stadtwerken auch in Zeiten großer Umbrüche als verlässlicher Partner zur Seite: „EVU konnten mit unserer Plattform bereits der Gasbeschaffungsumlage entspannt entgegensehen, die zum 1. Oktober 2022 kommen sollte, dann jedoch Ende September durch das Bundeskabinett gekippt wurde“, erklärt Mandy Schwerendt, CEO der LYNQTECH GmbH. „Auch über die Auswirkungen der zum 1. März 2023 inkrafttretenden Energiepreisbremsen müssen sich unsere Kundinnen und Kunden nicht den Kopf zerbrechen.“

Gasbeschaffungsumlage: Bewährungsprobe bestanden!

Bereits anlässlich der geplanten Gasbeschaffungsumlage, auf deren Basis Gasversorger die stark gestiegenen Einkaufspreise an Endverbraucher:innen hätten weitergeben können, wusste LYNQTECH vollumfänglich zu überzeugen: EVU, die auf die innovative Cloud-Lösung der Software-Pioniere setzen, konnten ihre Preisgestaltung rechtzeitig komplikationslos anpassen. Ebenso einfach ließen sich die Abschlagszahlungen auf ihre ursprünglichen Stände zurücksetzen, nachdem klar war, dass die geplante Umlage doch nicht kommen würde.

„Solche Preisanpassungen lassen sich bei LYNQTECH schnell und flexibel realisieren“, betont Mandy Schwerendt. „Innerhalb der LYNQTECH Cloud-Plattform ist jeder Endkundin und jedem Endkunden ein eigener Preis zugeordnet, so dass ein individuelles Management der Preisstrukturen problemlos möglich ist.“

Schnelle Umsetzung dank flexibler Microservice-Architektur

Zur Einbindung neuer Gesetzesvorgaben ist die LYNQTECH Cloud-Plattform technisch bestens aufgestellt: „Wir können auf ein starkes Partner-Netzwerk und zuverlässige Datenquellen zurückgreifen“, erläutert Mandy Schwerendt. „Die flexible Microservice-Architektur der LYNQTECH Cloud-Plattform ist darüber hinaus hervorragend geeignet, um Anpassungen jedweder Art rasch vornehmen zu können. Einzelne Services lassen sich zielgenau modifizieren, ohne dass Letzteres Auswirkungen auf die Plattform als Gesamtheit hat.“

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die außergewöhnlich hohe Datentransparenz der LYNQTECH Cloud-Plattform: So lässt sich über die Reporting-Funktion zuverlässig ermitteln, welche Kund:innen beispielsweise für einen Vorgang wie eine Einmalzahlung (Stichwort „Dezember-Abschlag“) qualifiziert sind und wie hoch die jeweilige Zahlung ausfällt.

Vom Gesetzestext zum Computercode

  1. Sobald ein die Energiewirtschaft betreffendes Gesetz veröffentlicht wird, erstellt der „BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ eine Anwendungshilfe, in welcher genau beschrieben wird, wie der Gesetzestext korrekt zu interpretieren ist.
  2. Die Anwendungshilfe wird bei LYNQTECH von fachkundigen Mitarbeitenden in ein Umsetzungskonzept überführt, das verdeutlicht, wie die Anforderungen innerhalb der LYNQTECH Cloud-Plattform umzusetzen sind.
  3. Versierte Entwickler:innen passen darauf basierend den Code in gewünschter Art und Weise an.
  4. Das Resultat ist ein neuer Service, der sich nahtlos in die bestehende Plattform integriert und dessen Informationen von anderen Services abgefragt werden können.
  5. Je nach Komplexität benötigt eine derartige Anpassung einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen.
  6. Der neue Code wird bei LYNQTECH auf speziellen Systemen geprüft, bevor Anwender:innen der Cloud-Plattform ebenfalls eine Evaluierung auf ihren Testsystemen vornehmen. Ein maximales Maß an Sicherheit ist somit garantiert, und die Einspielung neuer Funktionen erfolgt abschließend ohne Downtime im laufenden Betrieb. Technischer Hintergrund dafür ist, dass jeder Service innerhalb der LYNQTECH Cloud-Plattform parallel auf drei Instanzen läuft, welche sich unmerklich sukzessiv aktualisieren lassen.

Volle Kraft voraus!

Lösungen für neue Regularien werden bei LYNQTECH zusätzlich zum normalen Arbeitsaufkommen entwickelt, so dass beispielsweise weiterhin Onboardings für Kund:innen stattfinden und attraktive Funktionalitäten für die wegweisende Cloud-Plattform kreiert werden.

„Sofern die gesetzlichen Vorgaben Auslegungsspielräume eröffnen, gehen unsere Expertinnen und Experten mit Vorschlägen für die konkrete Umsetzung proaktiv auf unsere Kundinnen und Kunden zu“, berichtet Mandy Schwerendt. „Individuelle Gestaltungswünsche einzelner EVU wie etwa ein besonderes Wording lassen sich selbstverständlich problemlos erfüllen.“

Vorbildliche Kommunikation

Nutzer:innen der LYNQTECH Cloud-Plattform informieren ihre Endkund:innen über die im Zusammenhang mit der Energiepreisbremse entstehenden Änderungen gemäß deren persönlicher Kommunikationspräferenzen: digital über das Kundenportal oder in Briefform auf dem Postweg; idealerweise bis zum 15. Februar 2023, spätestens jedoch bis zum 1. März dieses Jahres. „Ich bin stolz, dass wir als Team das Timing halten und dafür sorgen konnten, dass die Endkundinnen und Endkunden nun von den reduzierten Kosten profitieren können“, kommentiert Mandy Schwerendt.

Die LYNQTECH Lösung – just in time!

Die Energiepreisbremsen sind gemäß aktuellem Stand bis April 2024 befristet. Sollte es zwischenzeitlich zu weiteren Neuerungen kommen, sind EVU mit der LYNQTECH Cloud-Plattform stets auf der sicheren Seite: „Unser Team verfügt über ein gerütteltes Maß an Branchenerfahrung, und wir verfolgen die Entwicklung sehr genau“, stellt Mandy Schwerendt fest. „Perfekt passende Lösungen werden von LYNQTECH immer zeitnah bereitgestellt.“

Hintergrund: Energiepreisbremsen und Dezember-Abschlag

Mit den so genannten Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen möchte die Bundesregierung Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Der Staat limitiert den zu entrichtenden Preis, wobei sich die Modalitäten für Strom und Gas leicht voneinander unterscheiden. EVU müssen die neuen Regelungen bis spätestens zum 1. März 2023 implementieren.

Für private Haushalte wird der Gaspreis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, und zwar für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die Gaspreisbremse (für Gas und Wärme) wird nach derzeitigem Stand vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 für Mieter:innen und Eigentümer:innen gelten. Im März 2023 werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.

Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie für kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh/Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto (inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) begrenzt. Dieses gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für mittlere und große Unternehmen (mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch) liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Regelung gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkund:innen zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen erst im März 2023.

Um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Bund darüber hinaus den Dezember-Abschlag für private Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November inkraftgetreten und regelt konkret, wie Verbraucher:innen bei den Kosten für leitungsgebundenes Erdgas sowie Wärme für den Monat Dezember 2022 entlastet werden. Von der Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen.